Die Darstellung der Hard- & Software auf LibreMobilePhone stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Auf­forde­rung zur Abgabe einer Bestellung dar. Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme, der Beteiligten zustande. Das Aangebot ist unverbindlich, der interessierte Käufer gibt mit seiner Be­stel­lung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot kommt erst durch Annahme (vgl. §145 BGB) des Verkäufers mittels Auftragsbestätigung und Vorauszahlung per EU-Standard SEPA Banküberweisung durch den Käufer zustande.

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Sicherheitsfrage / Security question
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