Die Darstellung der Hard- & Software auf LibreMobilePhone stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Ein Kaufvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen, durch Angebot und Annahme, der Beteiligten zustande. Das Aangebot ist unverbindlich, der interessierte Käufer gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot kommt erst durch Annahme (vgl. §145 BGB) des Verkäufers mittels Auftragsbestätigung und Vorauszahlung per EU-Standard SEPA Banküberweisung durch den Käufer zustande.
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